Gutachtenkritiker
               Rainer Müller-Hahn, Diplom-Psychologe 

D

Fachliche Überprüfung psychologischer Gutachten im Familien- und Kindschaftsrecht  

Achtung

Diese Krähe hackt aus Altergründen anderen Krähen keine Augen mehr aus. Sie ist aber gern bereit, Sie an Kollegen zu verweisen (s. Kontakt)


Im Rahmen Ihrer familiengerichtlichen Auseinandersetzung ist ein psychologisches Gutachten erstellt  worden. Es hat Empfehlungen zur Regelung einer oder mehrerer der nachfolgenden Streitfragen geliefert:

  • elterliche Sorge
  • Aufenthaltsbestimmungs-
    recht
  • Umgangsregelung
  • Inobhutnahme des Kindes
    in öffentliche Pflege oder
  • seine Rückführung in die Familie                   

Sie empfinden die Gutachtenempfehlung als ungerecht und haben  Schwierigkeiten, sie nachzuvollziehen. Sie sind überzeugt, dass der/die Gutachter/in Vieles von dem, was Sie betrifft, einseitig interpretiert, oder erst gar nicht berücksichtigt hat, kurz, dass  Sie unberechtigterweise benachteiligt wurden.

Möglicherweise sind Ihre Eindrücke von der Begutachtung zutreffend .Denn wie alle Produkte besitzen auch psychologische Gutachten unterschiedliche Qualität. Sachverständige verfügen bei der Erstellung eines familienrechtlichen Gutachtens über sehr viel Spielraum.  Wie sie ihre Untersuchungen gestalten, welche Methoden sie einsetzen, wie sie die gewonnenen Informationen auswerten und welche Schlussempfehlungen sie daraus ableiten  hängt von ihrer Ausbildung, der persönlichen Überzeugung und ihren Erfahrungen ab.

"Es gibt keine andere Tätigkeit, ich kenne jedenfalls keine andere, wo sie so viel Narrenfreiheit haben, wie in der Psychologischen Begutachtung. Es kommt keiner und zieht sie für ihre Fehler, so sie die denn tun, zur Rechenschaft."
Prof. Dr. Uwe Jopt, Universität Bielefeld, WGvdL-Forum, Januar 2011

Der psychologische Gutachter kann eben nicht so vorgehen wie ein Bauingenieur, der die Tragfähigkeit eines Brückenpfeilers nach objektiven physikalischen  Messwerten exakt bestimmt.  

Ein weiteres Problem besteht darin, dass in der Regel kein Prozessbeteiligter über ausreichend psychologische Kenntnisse verfügt, um die Qualität eines Gutachtens beurteilen zu können. Das bedeutet, die Begutachtungen mit ihren tiefgreifenden Auswirkungen bewegen sich in einem kontrollfreien Raum. Das ist kein zu akzeptierender Zustand.

Sie möchten sich nun Klarheit verschaffen, ob das Gutachten korrekt zustande gekommen ist. Bitte gehen Sie dazu auf die Seite "Kontakt".