Gutachtenkritiker
               Rainer Müller-Hahn, Diplom-Psychologe 

            Leistungen und Kosten  

                               (Stand 07.2023)

1. Vorbemerkung
Wenn ich eine methodologische Überprüfung eines Gutachtens übernehme, dann ist es eine fachliche Stellungnahme. Es ist kein Gegengutachten, sondern ein Gutachten über ein Gutachten. 
Meine Prüfung klärt, ob die Gutachtenmethodik zu objektiven, gültigen und verlässlichen Aussagen geführt hat.
Ich kann den Wahrheitsgehalt der im Gutachten dargestellten Behauptungen über Vorgänge nicht klären. Dies sollte Ihrem Rechtsbeistand vorbehalten sein.
Wichtig für eine sorgfältige Ausarbeitung ist die Terminlage. Bitte teilen Sie mir gleich beim ersten Kontakt mit, bis wann Sie oder Ihr Rechtsbeistand meine Stellungnahme benötigen. Davon hängt es ab, ob ich Ihre Angelegenheit bearbeiten kann. Im Durchschnitt benötige ich dafür etwa 6 -8 Wochen. Mein Prüfungsverfahren gliedert sich in zwei Abschnitte.
Zusätzlich zur Gutachtenüberprüfung biete ich auch telefonische Beratungen zu Ihren aktuellen Fragen an.

2. Erstüberprüfung
Um unnötigen Aufwand zu vermeiden, gebe ich zunächst eine Einschätzung, ob das Gutachten erhebliche methodische Fehler enthält, und ob es aussichtsreich erscheint, dagegen vorzugehen. Denn auch bei vorhandenen deutlichen handwerklichen Mängeln, ist es oftmals nicht möglich, die Empfehlung aus dem Gutachten wirksam infrage zu stellen.

Unterlagen
Bitte übersenden Sie nur das anonymisierte Gutachten, damit ich mir unbeeinflusst ein Bild von der Arbeit des/der Gutachters/in machen kann. Es sollte möglichst ein „pdf“, „doc“ oder „docx“ Dokument sein. Ist das nicht möglich, übersenden Sie bitte eine Papierkopie per Post.

Fertigstellung
Nach Eingang der Erstüberprüfungspauschale erhalten Sie innerhalb von zehn Arbeitstagen von mir ein erstes schriftliches oder mündliches Ergebnis und eine Empfehlung, damit Sie entscheiden können, ob ich mich weiterhin Ihrer Sache annehmen soll. Bei Mehrfachprüfungen kann sich die Bearbeitungsdauer von 10 Tagen erhöhen.

Kosten
Für jedes eingereichte Gutachten berechne ich eine Pauschale von € 400,00 zzgl. 19 % MwSt. € 76,00, Gesamtbetrag € 476,00.

3. Differenzierte fachliche Analyse
Sollten in der Erstüberprüfung erhebliche Fehler und Mängel nachzuweisen sein, schlage ich den zweiten Schritt der Prüfung vor. In einer ausführlichen schriftlichen Stellungnahme beschreibe ich genau die Fehler im Gutachten, kommentiere die Schlussfolgerungen des Gutachters und begründe, warum es als gerichtliches Beweismittel nicht verwertbar ist.

Hierzu benötige ich weiteres Material (Gerichtsbeschlüsse, Jugendamtsberichte, Anhörungsprotokolle, Aktenauszüge, medizinische Befunde, Schulzeugnisse, Mails etc.) Damit kann ich u.a. prüfen, ob und in welcher Weise solche Informationen im Gutachten berücksichtigt wurden.
Da eine differenzierte Prüfung recht aufwändig ist und Zeit kostet, kann es notwendig sein, eine Verlegung des vorgesehenen Gerichtstermins (Anhörung und Aussprache zum Gutachten) zu beantragen.


Bitte beachten Sie, dass die derzeitige Bearbeitungszeit für eine differenzierte Analyse des Gutachtens nach der Erstüberprüfung 6 Wochen beträgt.

Kosten
Ich vereinbare vorher mit Ihnen telefonisch den Honorarbetrag zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer. Er richtet sich nach dem Aufwand (mehrere Gutachten, sehr umfangreiches Material, Eilbedürftigkeit der Stellungnahme)
Das Honorar liegt zwischen € 3.000,00 und 4.500,00 zzgl.19 % MwSt. 
Wenn Sie nicht in der Lage sind, diesen Betrag aufzubringen, sollten Sie Prozesskostenhilfe (PKH) oder Prozesskostenvorschuss (PKV) ,beantragen lassen. Bei einem Gutachten, das das Leben mehrerer davon betroffener Personen tiefgreifend beeinflusst und bei einer nachgewiesenen Anzahl von mehr als zwei Dritteln fehlerhafter Gutachten ist eine Prüfung unbedingt erforderlich, um Ihr Elternrecht zu schützen.
Wichtig ist dabei deutlich zu machen, dass Sie kein privates Gegengutachten erstellen lassen wollen, sondern eine fachliche Überprüfung des psychologischen Gutachtens, also ein Gutachten über das Gutachten.
Zu den Regelungen solcher Hilfen finden Sie im Internet ausführliche Informationen und auch Antragsformulare, z.B. unter:                                                                  https://www.juraforum.de/lexikon/prozesskosten
Bei der
Klärung
dieser Fragen wird Ihnen Ihr Rechtsbeistand sicher behilflich sein. 
Von mir erhalten Sie das Ergebnis meiner Erstüberprüfung mit dem Hinweis, dass im Gutachten erhebliche methodologische und interpretative Mängel zutage get
reten sind, und dass es deshalb nicht verwertbar ist und die genaue Zeit der Fertigstellung und Höhe der Kosten.

Zahlungsweise
Der vereinbarte Honorarbetrag zzgl. 19 % MwSt. für eine differenzierte Analyse sind bei Auftragsvergabe zu überweisen. In einzelnen Fällen kann auch Ratenzahlung vereinbart werden.

Bitte beachten Sie, dass ich grundsätzlich erst nach Eingang des Honorarbetrages mit der Arbeit an Ihrem Gutachten beginne; das gilt auch für die Erstüberprüfung.

4. Telefonische Beratung 

Für Fragen zu aktuellen Ereignissen im Rahmen der Auseinandersetzung mit dem anderen Elternteil (z.B. Umgang, Verhalten des Kindes, Kontakte mit dem anderen Elternteil und Behörden) oder zur Vorbereitung auf eine gerichtliche Anhörung, berate ich Sie gern.

Ablauf

Sie teilen mir zunächst telefonisch die Themen der Beratung mit, und wir vereinbaren das voraussichtlich benötigte Zeitkontingent. Die Mindestzeit beträgt zwei Stunden. Nach Eingang des Betrages erhalten Sie zwei Angebote (Mail oder Tel.) mit Datum, Dauer der Gesprächszeit und Uhrzeit. Dieser Zeitpunkt gilt als Beginn der Beratungszeit, auch wenn Sie erst später anrufen. Ihren Wunsch nach Folgegesprächen bitte ich, mindestens einen Tag vor dem Termin anzukündigen.

Kosten
Für eine Beratungsstunde berechne ich  € 100,00 zzgl. 19% MwSt. Sie überweisen vorab einen Betrag für vier Beratungsstunden in Höhe von
€ 400,00 zzgl. 19 % MwSt., insgesamt € 476,80
Wird die vereinbarte Zeit nicht ausgeschöpft, können Sie die Restzeit für einen später anfallenden Gesprächsbedarf reservieren oder Sie verlangen die Rückzahlung des Betrages für die nicht genutzte Beratungszeit.

5. Zusammenfassung

Erstüberprüfung                476,00 (incl. 19% MwSt.)

Differenzierte Analyse       3.000,00 bis 4.500,00 zuzgl. 19 % MwSt.

Telefonische Beratung     100,00 €  zzgl. 19 % MwSt. pro Stunde,
Vorlage 4 Std.


Grundsätzlich sollte vor Beginn alles telefonisch abgesprochen sein.